Stark vor Ort: Bundesweit einmaliges Kulturraum-Modell
In Sachsen wird ein wichtiger Teil der Fördergelder für die Kultur eigenverantwortlich und dezentral über Kulturräume verteilt – dieses Modell ist im Sächsischen Kulturraumgesetz verankert und bundesweit einmalig! Über die Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten entscheiden die drei urbanen und fünf ländlichen Kulturräume vor Ort in eigener Verantwortung. In den 20 Jahren seines Bestehens hat sich dieses Modell als transparentes und demokratisches Instrument zur solidarischen Finanzierung von Kultureinrichtungen mit regionaler Bedeutung bewährt. In den Jahren 2021 und 2022 stehen allein für die Kulturräume jährlich 104,7 Millionen Euro bereit.