Kulturfonds Energie des Bundes
Energiehilfen für Sachsens Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter
Mit dem »Kulturfonds Energie des Bundes« sollen Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden. Die Antragstellung ist bis 30. Juni 2023 über eine zentrale Antragsplattform des Bundes möglich. Die Förderung kann rückwirkend ab 1. Januar 2023 beantragt werden. Mit ersten Auszahlungen ist voraussichtlich ab Mai 2023 zu rechnen. Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen wird die Sächsische Aufbaubank sein.
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, zum Beispiel Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Mehrkosten beantragen. Antragsberechtigt sind somit öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Ebenso antragsberechtigt sind demnach Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind. Veranstaltende können eine Pauschale, gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraums, zur Abfederung der energiebedingten Mehrkosten für die Anmietung der zur Durchführung genutzten Veranstaltungsräume beantragen.
- Zur zentralen Antragsplattform »Kulturfonds Energie des Bundes« Antragstellung bis 30. Juni 2023 möglich
- Energiehilfen für Sachsens Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter Pressemitteilung des Kultur- und Tourismusministeriums vom 28. März 2023